Agentur Right Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltung der Geschäftsbedingungen

1.1 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte mit der Agentur Right.

Agentur Right erbringt alle Leistungen auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.2 Agentur Right kann den Inhalt der Geschäftsbedingungen mit Zustimmung der Vertragspartner jederzeit ändern. Die Zustimmung gilt drei Wochen nach Zugang des Änderungsschreibens als erteilt, soweit diese den Interessen des Partners nicht grob zuwiderläuft. Agentur Right verpflichtet sich, über die dreiwöchige Widerspruchsmöglichkeit in jedem Änderungsschreiben zu informieren.

1.3 Entgegenstehende Vertragsbedingungen der Vertragspartner werden nur anerkannt, wenn dies schriftlich von der Agentur Right bestätigt wurde..

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Agentur Right vermittelt Personen für Promotion-Aktionen, Messe Betreuung und Business-Begleitung.

2.2 Der Kunde hat der Agentur Right den genauen Zweck, den Umfang und die Art der gewünschten Leistungen bei Auftragserteilung mitzuteilen.

3. Vertragsabschluss

3
.1 Der Vermittlungsvertrag ist erst dann bindend, wenn dieser schriftlich von der Agentur Right bestätigt wurde. Sollte ein mündlicher Vertrag zustande gekommen sein, so kann sich die Agentur Right jederzeit hiervon formlos lösen. Ein Anspruch auf Schadenersatz aus diesem Grunde wird ausgeschlossen.


4. Preise & Kosten

4.1 Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste. Diese sind jederzeit abrufbar unter www.agentur-right.de und gelten als eingesehen mit Zustimmung zu den AGB. Des Weiteren erhält der Kunde ein Angebot, dort sind die Preise für seine gewünschte Veranstaltung noch explizit aufgeführt.

4.2 Sämtliche Spesen und Auslagen, die neben der Dienstleistung anfallen, wie Reisekosten, Kosten der Unterbringung, Verpflegungskosten, Eintrittsgelder usw. trägt der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.3 Soweit Spesen oder sonstige Auslagen bereits absehbar sind, ist die Agentur Right berechtigt, einen Vorschuss entsprechend der zu erwartenden Gesamtkosten vom Kunden zu verlangen.

5. Anreise und Reisen

5.1 Anreisekosten hat der Kunde zu tragen.(je nach Absprache)

5.2 Die Kosten werden nach Wahl der Agentur Right nach tatsächlich angefallenen Kosten für ein Bahnticket in der 2. Klasse oder einem Kilometergeld von 0,30Cent pro km abgerechnet.

5.3 Ab einer Anreiseentfernung von über 400 km steht der Agentur Right frei, für die Anreise auch einen Flug zu buchen

6. Fälligkeit und Zahlungsverzug

6.1 Die Vermittlungsvergütung ist direkt nach Auftragserteilung sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig,

bzw. 10 Tage nach Erhalt der Rechnung.

7. Rücktrittsrecht und Annahmeverzug

7.1 Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht vom Vertrag bis spätestens 3 Werktage vor der Leistungserbringung eingeräumt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Bereits erbrachte Zahlungen werden – abzüglich einer etwaigen Stornogebühr - rückerstattet. Die Agentur Right erhebt in diesem Falle eines Rücktritts eine Stornogebühr in Höhe von 50%.

8. Vertragsverletzung

8.1 Die Agentur Right übernimmt keinerlei Haftung für Handlungen der vermittelten Personen. Hiervon ausgenommen sind Schäden die wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Agentur Right oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen entstehen.

8.2 Der Kunde erkennt an, dass die Agentur Right lediglich anhand der ihr bekannten Daten zur vermittelten Person eine Vermittlung durchführt und nicht für die Richtigkeit der Daten einzustehen hat, es sei denn die Daten sind offensichtlich falsch.

8.3 Die Haftung der Agentur Right wird auf, mit der Dienstleistung zusammenhängende, typische Schäden begrenzt.

Die Haftung der Agentur Right wegen Zusicherung einer Eigenschaft, sowie aufgrund zwingender Vorschriften bleibt unberührt.

8.4 Die Haftung der vermittelten Personen wird zugunsten der vermittelten Personen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8.5 Bei Erkrankung eines vorgesehenen Mitarbeiters, veranlasst Agentur Right umgehend einen adäquaten Ersatz.

9. Fremdbuchung

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, die vermittelten Personen drei Jahre lang ab Vertragsschluss nur über die Agentur Right zu buchen.

9.2 Die Agentur Right ist berechtigt, bei Verstößen gegen Ziffer 1 das zu diesem Zeitpunk übliche Vermittlungssentgelt dem Kunden in Rechnung zu stellen.

10. Anwendung Deutschen Rechts, Gerichtsstand

10.1 Sämtliche mit Agentur Right getroffenen Vereinbarungen unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit den angebotenen Dienstleistungen der Agentur Right oder diesen Geschäftsbedingungen wird als Gerichtsstand Stuttgart als ausschließlich zuständig anerkannt, sofern der Nutzer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksam werden dieser Bedingungen ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Agentur Right ist berechtigt, den Nutzer auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen davon nicht berührt. Im Wege der Vertragsanpassung soll die unwirksame Bestimmung durch eine angemessene Regelung ersetzt werden, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn Ihnen die Unwirksamkeit der Vorschrift bereits bei Vertragsschluss bekannt gewesen wäre.


Stand: 08.03.2007 Anwaltskanzlei Kempf